Mittwoch, 29. April 2009

Gerichtsentscheid als Verhandlungshindernis

Auf Nordzypern ist er längst zu einem Sinnbild geworden, der "Orams Case". Es geht um den Hauskauf des britischen Paares, das von zyperngriechischer Seite auf Rückgabe und Entschädigung verklagt wurde. Da das zyperngriechische Recht in der TRNC aber nicht durchsetzbar sei, wollte man das Eigentum der Orams in Großbritannien pfänden lassen. Dagegen hatten die beiden geklagt. Nun hat der EuGH in Luxemburg aber entschieden, dass das Recht der Zyperngriechen am ehemaligen Grund und Boden gewahrt werden müsse und, weil das EU-Recht auf zyperntürkischem Grund nicht durchgesetzt werden könne, das Urteil auch in anderen EU-Staaten vollstreckt werden dürfe. Dies werteten viele Beobachter im Norden Zyperns als "Schlag ins Gesicht derer, die versuchen die Verhandlungen voranzutreiben." Zwar wolle er die Entscheidung des Gerichts nicht kritisieren oder anklagen, dennoch sagte etwa TRNC-Repräsentant Uli Piller: "Dieses Gerichtsurteil wird wohl Auswirkungen auf die Verhandlungen haben und eine Folge von weiteren Klagen nach sich ziehen." Was ihm Sorge bereite ist: "Der Wille der Zyperntürken zu Kompromissen wird sicherlich nicht gestärkt, wenn der Eindruck entsteht, dass deutlich mit zweierlei Maß gemessen wird und von Entschädigungen bzw. Rückgabeansprüchen von Zyperntürken, die in den 1960er Jahren ihr Eigentum aufgeben mussten, hört man wenig." Unterdessen sprach auch das zyperntürkische Präsidialamt von einer Belastung für die Verhandlungen und von Auswirkungen auf die türkischzyprische Wirtschaft. Unterdessen warnte die britische Regierung Grundbesitzer, denn das inselgriechische Recht sieht für Kauf oder Vermietung von ehemals inselgriechischem Grund bis zu sieben Jahre Haft vor. "Ein gewaltiger Punktsieg für die andere Seite", nannte dies ein Zyperntürke sinngemäß.